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Neue Gemeindeordnung, SVP Hombrechtikon ist noch immer perplex

Ein erster Aufschrei der SVP erfolgte am Info-Abend Ende Oktober und einige Tage später mittels eines Leserbriefes des Parteipräsidenten. Zwischenzeitlich tagte das dafür separat gewählte SVP-Gremium. Erneut verblüfft und fassungslos wurde Artikel um Artikel der neuen Gemeindeordnung (nOG) durchgepflügt.

Sozialbehörde – hinschauen anstatt durchwinken
Es ist korrekt, ein beträchtlicher Kostenteil sind durch die gesetzgebenden Richtlinien vorgegeben. Die soziale Wohlfahrt ist mit knapp CHF 7 Mio. – nach der Schule – der zweitgrösste Aufwandposten der Gemeinde Hombrechtikon. Sträflich wäre es, wenn zukünftig nur noch ein Gemeinderatsmitglied mit seiner Abteilung 20% des Gemeindehaushaltes einfach durchwinken könnte. Hier muss weiterhin eine vom Bürger gewählte Sozialbehörde hinschauen, sonst hat Hombrechtikon rasch ähnliche Verhältnisse wie Winterthur oder Biel.

Finanzkompetenz – es gibt keinen Grund für Veränderungen
Der Gemeinderat will mit der nGO seine finanziellen Kompetenzen beachtlich ausbauen und jene der Schule und Werkkommission massiv einschränken. Die SVP kann aus den gemeinderätlichen abgegebenen Erklärungsversuchen keinen Grund erkennen, dass dies notwendig sei. Vielmehr erkennt man zwischen den Zeilen, dass der Gemeinderat lediglich mehr Macht bei sich vereinen will. Die Finanzkompetenzen sind so zu belassen, wie sie in der aGO niedergeschrieben sind. Wenn die Schulpflege zukünftig wieder zur Budgetdisziplin und zur Tugend der Sparsamkeit zurückfindet, muss die Finanzkompetenz auch in dieser Behörde nicht eingeschränkt werden.

Einbürgerungen – das Schlusswort obliegt der Gemeindeversammlung
Der Spielraum ist äusserst klein, der Gemeinderat schaut bei den Einbürgerungsanträgen sicherlich genau hin und die Gemeindeversammlung hat seit geraumer Zeit kein Einbürgerungsgesuch abgelehnt. Trotzdem bleibt dies ein politischer Akt und darf desswegen nie zu einer reinen Verwaltungshandlung degradiert werden. Wir Schweizer haben ein einmaliges politisches System und damit müssen wir sehr behutsam umgehen. Der einbürgerungswillige Ausländer ist schlussendlich stolz darauf, wenn an der Gemeindeversammlung mit einem Ja bestätigen, dass er würdig ist, den Schweizerpass zu erhalten.

Vorberatende Gemeindeversammlung – eine Plattform für den Bürger
An der vorberatenden Gemeindeversammlung sei festzuhalten. Es stösst auf Unverständnis, wenn sich der Gemeinderat kürzlich eine höhere Entschädigung absegnen lässt und gleich anschliessend den Aufgabenbereich reduziert will. Die vorberatende Gemeindeversammlung ist eine Plattform für den Bürger, damit er sich bereits im Vorfeld zu einem Geschäft äussern kann. Das Risiko, dass der Gemeinderat mit einer Vorlage danach trotzdem Schiffbruch erleidet, muss in Kauf genommen werden.

Schulpflege und RPK – weiterhin 7 anstatt nur 5
Der Aufgabenbereich der Schulpflege wie auch der Rechnungsprüfungskommission ist vielfällig und keinesfalls zu unterschätzen. Bei einer Reduktion würden die Mitglieder und somit auch das Milizsystem bei beiden Behörden an ihre Grenzen stossen. Wenn ein Behördenmitglied aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit ausfällt, müssten seine Aufgaben auf die noch verbleibenden vier Personen verteilt werden. Wohl würden Kosten bei den Behördenentschädigungen wegfallen, anderseits würde die Arbeitslast mittelfristig mit zusätzlichen teureren Stellenprozenten bei der Verwaltung kompensiert werden.

Werk- und Tiefbaukommission – Wahl nicht mehr durch den Gemeinderat
Die Behördenmitglieder (Gemeinderat, Schulpflege, Rechnungsprüfungskommission, Sozialbehörde) müssen alle vier Jahre um den Beifall des Wählers kämpfen. Selbst der Friedensrichter muss bei einer Kampfwahl die Wählergunst für sich gewinnen. Den Mitgliedern der Werk- und Tiefbaukommission bleibt dies erspart, da sie durch den Gemeinderat in das Behördenamt gehoben werden. Die SVP ist der Meinung, dass mit der nGO dies zu korrigieren sei und sich auch die Werk- und Tiefbaukommission einer Volkswahl zu stellen haben.

Stephan Gafner, Präsident SVP Hombrechtikon

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