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Leserbriefe

9.5 Mio. für das Hombrechtiker Gemeindehaus

In einer Videobotschaft bezeichnet der Hombrechtiker Gemeinderat die Empfehlung der RGPK, den Ausführungskredit am 13. Februar an der Urne abzulehnen, weil den Stimmberechtigten zuerst ein Projektierungskredit vorgelegt werden soll, als „nicht nachvollziehbar“. Wieso dieses übliche Vorgehen «die Kosten in die Höhe treiben, aber keinen zusätzlichen Mehrwert bringen» soll, begründet er nicht. Auch ich könnte dies nicht begründen, denn auf das vom Gemeinderat in eigener Kreditkompetenz erstellte Vorprojekt muss ja wohl so oder so noch die Detailplanung folgen.
Weiter heisst es im Video, „die RGPK findet im Grundsatz das Projekt ein gutes Projekt“. Dazu sei die Lektüre des RGPK-Abschiedes auf Seite 12 der Abstimmungsbroschüre empfohlen. Dort steht vielmehr, dass die RGPK «den Bedarf einer Renovation und Vergrösserung des Gemeindehauses als ausgewiesen» betrachtet. Das ist nicht dasselbe.
In seiner Abstimmungsbroschüre schreibt der Gemeinderat, dass bei einer Ablehnung die 150’000 Franken, welcher er bisher in eigener Kreditkompetenz in das aktuelle (Vor-)Projekt investiert hat, abgeschrieben werden müssten. Dem ist nicht so und man sollte sich von solchen Äusserungen nicht verunsichern lassen. Mit einem vorläufigen Nein an der Urne und einem Ja zu einem Projektierungskredit (durch die Gemeindeversammlung) können die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit das Projekt „die letzte Meile“ nehmen und soweit reifen kann, dass es noch dieses Jahr an der Urne gute Chancen auf den stimmbürgerlichen Segen hat. Investitionen über 9.5 Mio. Franken sind kein Pappenstiel, sondern ein ziemlicher Brocken für Hombrechtikon. Dennoch geht der Gemeinderat auf Basis eines Vorprojekts direkt an die Urne.
Apropos Abschreibungen: 2016 hat der Gemeinderat 330’000 Franken Planungskosten für das Vorgängerprojekt abgeschrieben, weil ihm 6.8 Mio. Franken (inkl. Erdbebenertüchtigung des Altbaus) zu hoch erschienen.

Urs Mumprecht, Mitglied der RGPK Hombrechtikon

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