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Einzelinitiative „Mindestabstand von Windrädern“

Der Mindestabstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft muss 700 Meter betragen.

Foto von Jan Kopřiva auf Unsplash

Der in der Gemeinde Hombrechtikon wohnhafte unterzeichnende Stimmberechtigte stellt gestützt auf §§ 146 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte in der Form der allgemeinen Anregung folgendes Begehren:

Initiativtext

Die Bauordnung der Gemeinde Hombrechtikon wird wie folgt ergänzt:

Der Mindestabstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage (Nabenhöhe ab 30 Meter) und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft muss 700 Meter betragen.

Begründung

Der Regierungsrat des Kantons Zürich möchte im ganzen Kantonsgebiet etwa 120 Windräder von circa 235 Meter Höhe aufstellen. Es kann damit gerechnet werden, dass demnächst kantonale Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden sollen, um die Mitspracherechte der Gemeinden auszuhebeln.

Da solche gigantische Windkraftanlagen Gefahren und Belästigungen für Bewohner/innen in der Nähe bilden (z.B. Eiswurf, Lärm, Infraschall, oszillierende Beschattung, Lichtverschmutzung durch rote Blinklichter in der Nacht, Beeinträchtigung der Umwelt durch massive Fundamente und geteerte Zufahrtsstrassen etc.), soll ein Mindestabstand von

700 Meter eingeführt werden. In vielen Ländern sind zum Schutze der Anwohnerinnen und Anwohnern Abstandsregelungen bereits vorhanden, im Kanton Baselland wird im Richtplan ein Mindestabstand von 700 Meter vorgesehen, in Deutschland gilt ein genereller Mindestabstand von 1’000 Meter. Das Bundesgericht hat die Rechtmässigkeit solcher Vorschriften bestätigt (1C_149/2021, Urteil vom 25. August 2022).

Für den Schutz der Natur gibt es bereits strenge Vorschriften (Fledermäuse, Vögel, Grundwasser, Bäume, Wildtiere etc.), jedoch spielt der Schutz des Menschen bei der Planung von Windkraftanlagen kaum eine Rolle. Die Lärmschutzverordnung beispielsweise stammt aus dem Jahr 1986 und die Normen zur Beurteilung von Windkraftanlagen beziehen sich auf maximal 30 Meter hohe Windturbinen. Es ist daher zeitgemäss, dass auch in Schweizer Gemeinden moderne Abstandsregelungen eingeführt werden.

Gafner Stephan, Blumenbergweg 1, 8634 Hombrechtikon

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